Schlagwort: § 51a UrhG

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Begriff des „Pastiche“ nach § 51 a UrhG

Deutsche Gerichte befassen sich erstmalig nach der Urheberrechtsreform aus dem Jahr 2021, die auf europäisches Recht zurückgeht, mit der Auslegung…

Die Nutzung fremder Werke zum Zweck der Karikatur, der Parodie oder des Pastiche

Bis zur Umsetzung der Reform gab es keine ausdrückliche Erlaubnis urheberrechtlich geschützte Werke für eine Karikatur, eine Parodie oder ein…