Die bei öffentlichen Zuwendungsgebern vielfach beliebte Form der Zuwendung von Mitteln zur Weiterleitung birgt umsatzsteuerliche Risiken für Zuwendungsempfänger:innen auf der ersten und auf der zweiten Ebene. Das Finanzgericht Düsseldorf hat für eine spezielle Konstellation eine Entscheidung zugunsten des Zuschusscharakters der weitergeleiteten Mittel entschieden.
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