Neues Gerichtsurteil: Zitat ohne Kontext kann unzulässig sein

Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 28.05.2024 (Az.: 16 U 169/22) eine presserechtliche Entscheidung zur Zulässigkeit der Wiedergabe von Zitaten ohne Kontext getroffen:

In einem Facebook-Post hatte der Kläger Kritik an der Siedlungspolitik Israels geäußert und in diesem Kontext Israel als Virus" bezeichnet. Diese Aussage des Klägers hat der Beklagte nur verkürzt in der Berichterstattung wiedergegeben: „Während man nur noch von Corona redet, hat man den wahren Virus im Nahen Osten vergessen: Israel". Er hat somit nicht erwähnt, dass die Aussage im Kontext der Kritik an der Siedlungspolitik wiedergegeben wurde. Der Beklagte hat die Aussage zudem als antisemitisch bezeichnet.

Das Gericht führt aus, dass die Bezeichnung der Aussage als antisemitisch prinzipiell zulässig sei, da es es sich um eine Meinungsäußerung handelt, welche nicht den Kläger als Antisemit bezeichnet, sondern seine Aussage als antisemitisch. Hierfür habe der Post vorliegend einen ausreichenden Anhaltspunkt dargestellt. Die verkürzte Wiedergabe des Zitats des Klägers in einem eigenen Post der Beklagten sei jedoch ohne den Kontext der Auseinandersetzung mit der Siedlungspolitik Israels unzulässig gewesen.

Das OLG betonte, dass bei einem Zitat der Kontext wiedergegeben werden muss, sodass das Zitat im Zusammenhang der ursprünglichen Auseinandersetzung steht und die Aussage nicht verfälscht wird – sonst handelt es sich um ein Fehlzitat.