Auslandskrankenversicherung

Bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung können gesetzlich Krankenversicherte im europäischen Ausland mit der Europäischen Krankenversicherungskarte 1 medizinische Betreuung erhalten. Der Versicherungsschutz gilt in allen Ländern der EU.

Darüber hinaus gilt er in einigen weiteren europäischen Staaten: z.B. in der Schweiz, Island oder Norwegen. Gesetzlich Versicherte müssen die Europäische Krankenversicherungskarte nicht beantragen. Sie befindet sich auf der Rückseite der Versichertenkarte. Mehr Infos.

Künstler:innen, die nicht aus einem EU-Staat kommen, können eine Reisekrankenversicherung über eine deutsche Versicherung abschließen. In der Regel gilt die Versicherung dann tagesweise. Häufig ist damit auch eine Unfallversicherung mit abgedeckt. Mehr Infos.

Im Gegensatz zu Angestellten sind Künstler:innen, die über die KSK versichert sind, nicht automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung. Um sich dennoch gegen langfristige Schäden durch einen Unfall abzusichern, empfiehlt sich deswegen eine Unfallversicherung. Diese ist weltweit gültig. Eine Übersicht und mehr Infos finden sich hier.

Liegt keine Kranken- und/oder Unfallversicherung vor, empfiehlt es sich ein höheres Honorar an die Auftragnehmerin zu bezahlen, damit diese sich selbstständig versichert.

  1. European Health Insurance Card – EHIC