Bisher herrschte Unklarheit über die steuerrechtliche Bewertung der Neustart Kultur Stipendien. Vor allem derjenigen, die nicht über Verwertungsgesellschaften, wie die GEMA oder die VG Wort vergeben wurden. Nun hat die neue musikzeitung (nmz) nachgehakt und eine konkrete Antwort seitens des Bundesministerium der Finanzen bekommen. Darin heißt es:
Die Kriterien, die für die Beurteilung der steuerlichen Behandlung von Bezügen aus dem Stipendienprogramm der Verwertungsgesellschaften im Rahmen von NEUSTART KULTUR zu Grunde gelegt worden sind, wären auch bei der Prüfung von Bezügen aus anderen Stipendienprogrammen anzuwenden, die im Kontext von NEUSTART KULTUR stehen. Eine Prüfung der Steuerfreiheit nach § 3 Nummer 11 EStG sollte in jedem betroffenen Fall nach den gleichen Kriterien erfolgen.
Trotz dieser klaren Antwort ist in der Praxis weiterhin alles unklar. Den Artikel der nmz könnt ihr nachlesen...