Ist es zulässig, einige von Hannah Arendt stammende Zeilen in das Programmheft zu übernehmen?
Auch bei ordnungsgemäßer Angabe der Quelle wird die Übernahme kleinerer Texte in das Programmheft regelmäßig kein nach § 51 Nr. 2 UrhG zulässiges Zitat darstellen.
Zu Übernahme von Zeitungsausschnitten vgl.: Rezensionen auf meiner Seite
Zum im rechtlichen Sinne zulässigen Zitat vgl.: Filmausschnitte bei meiner Arbeit verwenden