Darf ich Rezensionen, z.B. über meine Inszenierungen, auf meiner Internetseite wiedergeben? Handelt es sich also um ein zulässiges Zitat?
Nein, da das Zitat keinen Belegcharakter hat. Ein sog. Belegcharakter ist jedoch für die Zulässigkeit eines Zitates erforderlich. Es ist jedoch urheberrechtlich grundsätzlich zulässig, den Inhalt eines Schriftwerks in eigenen Worten zusammenzufassen und diese Zusammenfassung zu verwerten.
Tipp
Die Übernahme von lediglich zwei Wörtern, wie „großartige Inszenierung, Fritz J. Raddatz“ ist zulässig, da diese Wörter an sich kein urheberrechtlich geschütztes Werk darstellen. Zudem ist es zulässig, den Artikel auf der eigenen Seite zu verlinken.