Mittlerweile haben unterschiedliche Institutionen oder freie Theatergruppen eine eigene Antirassismusklausel oder eine Antidiskriminierungsklausel in Verträge aufgenommen oder eine entsprechende Regelung in einer Dienstvereinbarung festgehalten. Beispielsweise verwenden die Offensive Tanz, das Theater Rampe, Theater an der Parkaue, der Ringlokschuppen Ruhr, die Sophiensæle und viele weitere eine Antidiskriminierungs- oder Antirassismusklausel. Auch andere Kultureinrichtungen wie das Dortmunder U und das DigitaleKulturLabor arbeiten mit der Antidiskriminierungsklausel.
Theater
Hier können einige Best-Practice-Beispiele eingesehen werden, die Verwendung muss mit dem jeweiligen Haus abgeklärt werden
Beispiele:
Neben einer Klausel haben einige Häuser ausführliche Betriebsvereinbarungen verabschiedet, bspw. die Betriebsvereinbarung zum Schutz der Beschäftigten der TUP gegen Machtmissbrauch und Mobbing, Benachteiligung, sexueller oder diskriminierender Belästigung am Arbeitsplatz der Theater und Philharmonie Essen GmbH. Auch diese möchten wir als Best-Practice-Beispiele vorstellen. Die Verwendung muss mit dem jeweiligen Haus abgeklärt werden:
Film
Auch im Film wird eine Klausel, etwa von a little. film production verwendet.