Gemeinsam mit der AGENTUR FÜR FAST ALLES haben wir ein Gutachten erstellt zu der Frage, ob und wann Fördergelder von Künstler:innen umsatzsteuerpflichtig sind.
Wir gehen zunächst der Frage nach, auf welche Förderungen die Künstler:innen Umsatzsteuer abführen müssen. Außerdem führen wir einige Beispiele aus der Praxis auf. Zuletzt zeigen wir die Konsequenzen der Umsatzsteuerpflicht für die Künstler:innen auf. Bei Fragen ist eine Auskunft beim Finanzamt einzuholen. Hierfür kann das Mustersschreiben verwendet werden.
Hier findet sich das ganze Gutachten sowie das Entwurfsschreiben an das Finanzamt zum Download.