Die Steuerbefreiung von Künstler*innenstipendien steht auf tönernen Füßen und ist letztlich eine Einzelfallentscheidung des jeweiligen Finanzamts. Wenn die Stipendien als steuerfrei deklariert werden, so geschieht das unter Berufung auf §3, Abs. 11 oder 44 des Einkommensteuergesetzes. Beide treffen nur bei wohlwollender Auslegung der Rechtslage auf Künstler*innenstipendien zu. Während in der Berliner Praxis die Senatsstipendien in der Regel immer als steuerfrei gehandhabt wurden, wurde im Falle des Corona-Sonderstipendiums plötzlich anders entschieden. Diese für juristische Laien nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung hat die Stipendiat*innen kalt erwischt und teilweise zu sozialen Härten geführt.
Rechtsanwältin Sonja Laaser, Kultur- und Finanzpolitiker Daniel Wesener und dem betroffenen Künstler Matthias Mainz diskutieren auf Einladung von schreiben&lernen. Wie lässt sich die Steuerbefreiung für Künstler*innenstipendien juristisch schlüssig begründen? Muss das alles so kompliziert sein? Wäre eine Gesetzesänderung sinnvoll, um eine klarere Rechtslage zu schaffen und den Begründungsaufwand zu minimieren? Oder spricht aus Sicht von Künstler*innen etwa auch einiges dafür, Künstler*innenstipendien grundsätzlich zu versteuern und als normales Einkommen zu behandeln?
Wann: Fr, 5. Mai 2023 von 9:30 bis 10:30 Uhr
Wo: Online
Anmeldung: Eine Anmeldung ist hier möglich.