Der Dachverband Tanz bietet gemeinsam mit der Kanzlei Laaser einen weiteren Workshop zum Thema Steuern im internationalen Kontext an.
In Teil I (ca. 10.00 – 14.00 Uhr) wird es eine Einführung in die wichtigsten Steuerthemen im internationalen Kontext (Umsatzsteuer sowie Einkommenssteuer) und deren Stolpersteine geben.
Quellensteuer, Reverse-Charge-Verfahren und Doppelbesteuerungsabkommen – alles Dinge, die einer*m schon begegnet sind und trotzdem bleibt alles kompliziert: Wann kommt das sog. Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung? Gilt die Kleinunternehmerregelung auch im Ausland? Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer, wenn eine Kompanie Künstler*innen aus dem Ausland einlädt?
Wo fällt Einkommenssteuer an, wenn eine Choreografin mit Wohnsitz in Deutschland Gastspiele in Belgien und Frankreich hat? Fallen Probenhonorare unter die Quellensteuer, die sog. Ausländersteuer? Und was gilt es bei (live) Streams zu beachten? Was sollte man über Netto- und Bruttovereinbarungen bei Vertragsverhandlungen wissen? Und in welchen Fällen können Auftritte von Steuern befreit werden?
In Teil II (ca. 14.00 – 15.30 Uhr) wird auf die Konstellationen eingegangen, bei denen eine Befreiung von der Quellensteuer möglich ist, wenn Künstler*innen mit Wohnsitz im Ausland in Deutschland auftreten bzw. Nutzungsrechte einräumen oder übertragen. Darüber hinaus werden die unterschiedlichen Verfahren (Freistellungsverfahren/Erstattungsverfahren) dargestellt und das Prozedere der Beantragung einer Befreiung wird erläutert.
Der Workshop richtet sich an Künstler*innen, Produzent*innen und andere Kompanie-vertreter*innen in den Darstellenden Künsten.
Ein Basiswissen zum Thema Steuern im internationalen Kontext sollte mitgebracht werden.
Die Anmeldung erfolgt über das Programm Kreativ-Transfer des Dachverbands Tanz Deutschland.