Liebe Mandant:innen, liebe Freund:innen und Kulturschaffende,
kurz vor dem Spielzeitende melden wir uns noch einmal mit einem kurzen Newsletter, in dem wir Ihnen und euch von unserer Arbeit berichten und relevante Szeneinfos teilen. In Berlin freuen wir uns derweil auf das Kultursommerfestival im Rahmen von Draussenstadt, das im Sinne kultureller Teilhabe stattfindet, und auf die zahlreichen Open-Air stattfindenden Konzerte und Kinovorstellungen. Wir wünschen Ihnen und euch alles Gute und einen schönen Sommer!
Fragen und Rückmeldungen zu diesem Newsletter können Sie bzw. könnt ihr gerne immer an Jasna Witkoski (kanzleimanagement@kanzlei-laaser.com) senden.
BEITRÄGE DES MONATS JUNI
Regelmäßig stellen wir auf unserer Website relevante Informationen für die Kulturszene zusammen. Diesen Monat wollen wir wieder zwei ausgewählte Beiträge hier teilen.
1. Das Urheberrecht am Bühnenbild
Bühnenbildner:innen können Schutzrechte am entworfenen Bühnenbild zustehen: z.B. der Schutz vor nachträglicher Veränderung des Bühnenbilds durch andere oder das Erfordernis der Zustimmung der Urheber:in, wenn andere das Bühnenbild nutzen wollen.
Um in den Genuss solcher Schutzrechte zu kommen, muss das entworfene Bühnenbild ein urheberrechtliches Werk sein. In diesem Beitrag erläutern wir, unter welchen Voraussetzungen Bühnenbilder urheberrechtliche Werke sind und welche Rechte Bühnenbildner:innen daran haben können.
2. Rechtsprechung: Künstlersozialabgabe – Was heißt gelegentliche Auftragserteilung?
Verwerter:innen künstlerischer oder publizistischer Leistungen sind grundsätzlich künstlersozialabgabepflichtig. Doch wie ist das Kriterium ‚gelegentliche Auftragserteilung‘ auszulegen? Wir besprechen hier das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 26.08.2021 unter Berücksichtigung der Urteilsbestätigung durch das Bundessozialgericht vom 1. Juni 2022.
NEWS AUS DER PRAXIS
- Die Kulturstiftung des Bundes und das Goethe-Institut haben einen Nothilfefonds eingerichtet, um ukrainische Künstler:innen zu unterstützen.
- Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen sichert Kulturveranstaltungen gegen pandemiebedinge Risiken ab. Um Veranstalter:innen Planungssicherheit zu ermöglichen, hat die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeitshilfe bis zum 31.12.2022 verlängert.
- Die Künstlersozialkasse führt eine Umfrage durch zur Kund:innenzufriedenheit. Eine gute Gelegenheit, Eindrücke und Kritik als Nutzer:in der Services der KSK zu teilen.
- Am 31. Mai veröffentlichte die Kulturstiftung des Bundes wieder eine neue Podcastfolge zu KulturDivers. Diese und weitere interessante Folgen finden sich auf allen gängigen Streamingplattformen.
- Lisa Jopt ist aus der Elternzeit zurück und übernimmt wieder die Verhandlungsführung in den Tarifverhandlungen der GDBA mit dem Deutschen Bühnenverein. Sonja Laaser berät die GDBA weiterhin Verhandlungen. Aktuelle Pressemitteilungen über den Stand der Verhandlungen finden Interessierte unter anderem auf der Internetpräsenz der GDBA.
- Über die Kulturförderberatung finden sich, nach Kategorien filterbar, viele Möglichkeiten für Kulturschaffende, die ein Projekt umsetzen wollen, sich um Fördermittel zu bewerben.
- Für Mitglieder der VG Bild-Kunst nähert sich ein wichtiger Termin: am 30. Juni 2022 ist Meldeschluss. Wer Ausschüttungen für das Jahr 2021 erhalten will, ist angehalten, jetzt seine Meldungen einzureichen.
NEWS AUS DER KANZLEI
Wir sind in den letzten Jahren als Kanzlei immer weiter gewachsen; haben neue Kolleg:innen im Team begrüßt, unser Netzwerk erweitert und vor allem zahlreiche neue Mandant:innen gewonnen. Wir haben uns daher im Rahmen eines zweitägigen Workshops die Zeit genommen, zurück zu blicken und uns zu fragen, welche Werte uns in unserer Arbeit mit Ihnen und euch leiten. Mit diesen Werten im Gepäck haben wir Ideen für die Zukunft formuliert, die wir nun im Rahmen verschiedener CI-Arbeitsgruppen weiterentwickeln wollen in den kommenden Monaten. Einige von Ihnen und euch haben uns im Rahmen einer Umfrage mit Anregungen versorgt und dafür möchten wir an dieser Stelle Danke sagen.
VERANSTALTUNGEN UND VERÖFFENTLICHUNGEN
- Für alle im Programm tanz:digital geförderten Künstler:innen geben wir gemeinsam mit dem Dachverband Tanz Deutschland einen Workshop, um aufzuklären, welche Rechte von Dritten eingeholt werden müssen, damit die Arbeit digital gezeigt werden kann. Der Workshop findet am 30.06. online zwischen 13 und 15 Uhr. statt. Interessierte können sich über den Dachverband Tanz Deutschland anmelden.
- Für die Wissensplattform des Bundesverbands Freie Darstellende Künste ‚CAMPUS‘ haben wir einen Podcast aufgenommen zum Vertragsrecht. Wir haben außerdem Informationen zur Rechtsform und zur Weiterleitung von öffentlichen Fördergeldern bereitgestellt.
- Gemeinsam mit dem ensemble netzwerk haben wir ein Video zur Anti-Rassismus-Klausel konzipiert. Hier könnt ihr euch den Videobeitrag zur Klausel angucken.