Newsletter #1 August 2024

Liebe Mandant:innen, liebe Freund:innen und Kulturschaffende,
das Jahr 2024 bringt spannende Entwicklungen in der Kunstszene. Es gibt Bewegung bei den Honoraruntergrenzen und Künstler:innen organisieren sich vor den Landtagswahlen für eine offene und plurale Gesellschaft. Viele Projekte der freien Szene sind durch die geplanten massiven Kürzungen der Bundesmittel bis 2025 bedroht. Dies und mehr fassen wir in unserer August-Ausgabe für Euch zusammen.

Das Wichtigste zuerst: Unser Büro ist in die Fidicinstraße 28 in 10965 Berlin umgezogen. Auch unsere Website hat ein neues Gesicht und auf Instagram findet ihr uns unter kanzlei_laaser. Wir freuen uns über Zuwachs in unserer Kanzlei: Dr. Heike Alps, LL.M. unterstützt uns seit Januar 2024 als Rechtsanwältin in freier Mitarbeit im Arbeitsrecht. Darüber hinaus gab es viele neue Kooperationen, tolle Workshops und Neuzugänge im Mustervertragspool. Fragen und Rückmeldungen zu diesem Newsletter könnt ihr gerne an kanzleimanagement@kanzlei-laaser.com senden. Viel Spaß beim Lesen!

Beiträge des Monats August

Regelmäßig stellen wir auf unserer Website relevante Informationen für die Kulturszene zusammen. Wie immer teilen wir hier ausgewählte Beiträge.

1. Zuwendungsrecht: Besserstellungsverbot für Leitungspersonen: Was ist das sogenannte Besserstellungsverbot und wann wird es im Zuwendungsrecht relevant? Das Besserstellungsverbot besagt, dass aus öffentlichen Zuwendungsmitteln keine höheren Gehälter gezahlt werden dürfen, als vergleichbare Personen im öffentlichen Dienst nach dem Tarifvertrag erhalten. Aber gilt das auch für Führungskräfte? Das erfahrt ihr hier.

2. Im Antidiskriminierungsrecht haben wir zwei Beiträge für euch. In den 90ern wurde Lori Glori zu einer Eurodance Legende. Joana Tischkau bringt in „Last Night a DJ Took My Life“ die Lebensgeschichte der in Kalifornien geborenen Sängerin als Musical auf die Bühne des Schauspielhaus Zürich. Für das Programmheft haben wir einen Beitrag zum Thema „Kann das Recht bei kultureller Aneignung helfen?“ geschrieben. Außerdem haben wir eine Checkliste  für die Implementierung eines Praxistools für diskriminierungssensible Strukturen in Kultureinrichtungen aus rechtlicher Perspektive erstellt.

3. Arbeitsrecht: Mehrfachbefristung ohne NV Bühne: was ist zu beachten? Im Juni 2024 kündigten die GDBA und BFFS den Tarifvertrag NV Bühne zum Jahresende. Bisher ermöglichte er befristete Arbeitsverträge bis zu 14 Jahren für Solomitglieder. Ohne Tarifvertrag ist dies nicht ohne weiteres möglich. Weiterlesen.

News aus der Praxis

  • Zahlreiche Interessensvertretungen kritisieren die vorgesehenen Kürzungen von Bundesmitteln für die Kultur im Haushaltsentwurf 2025. Der Fonds Darstellende Künste kritisiert die Reduktion der Förderung für die Bundeskulturfonds. Die Förderung für das Bündnis internationaler Produktionshäuser soll gestrichen werden.
  • Der Normalvertrag Bühne (NV-Bühne) regelt die Arbeitsbedingungen für Bühnenkünstler:innen und Techniker:innen an deutschen Theatern und Opernhäusern. Die Gewerkschaften GDBA und BFFS haben den NV-Bühne im Juni 2024 gekündigt. Im Interview mit nachkritik.de sprechen GDBA-Präsidentin Lisa Jopt und die geschäftsführende Direktorin des Bühnenvereins Claudia Schmitz über die Gründe und den Stand der Verhandlungen.
  • Nordrhein-Westfalen führt Honoraruntergrenzen für freischaffende Künstler:innen ein. Beteiligte in Projekten, die vom Land gefördert werden, müssen zukünftig nach Honoraruntergrenze bezahlt werden. In der Kulturellen Bildung gilt das bereits ab dem 1. August 2024.
  • Auch bei Bundesförderungen gibt es Bewegung: Projekte oder Institutionen, die zu mindestens 50 Prozent durch die BKM gefördert werden, müssen ab dem 1. Juli 2024 Honoraruntergrenzen für Künstler:innen einhalten. Die Regelung gilt für alle künstlerischen Bereiche.
  • Was muss ich bei der Nutzung von Musik auf Instagram beachten? Die GEMA informiert.
  • Die GVL hat im Juli Nachverteilungen u.a. für die Jahre 2015-2019 durchgeführt.
  • Im Mai vor 75 Jahren ist das Grundgesetz verabschiedet worden. Es sichert die Freiheit der Kunst. Der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) hat das Jubiläum zum Anlass genommen für eine offene Gesellschaft zu werben.
  • Vom 26. August bis 1. September 2024 befindet die Aktionswoche gegen Normalisierung von rechtsextremer Politik der Die VIELEN statt.
  • Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Galerien und Kunsthandel kommt: Ab dem 1. Januar 2025 gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz wieder.
  • Die Ethik-Kommission hat den ersten Reisenden Salon organisiert. Die erste Ausgabe war ein Experiment, um zu überlegen, welche Gesprächsformen/ Mediation die zukünftigen Editionen brauchen. Mehr über die Hintergründe erfahrt ihr in unserer kurzen Video-Dokumentation.
  • Fairstage hat die Publikation „REPRÄSENTATION, LEERSTELLEN, AUSSCHLÜSSE. Über diversitätssensibles Arbeiten an Theatern“ veröffentlicht. Außerdem findet am 3. September die Veranstaltung „COPY UND PASTE: ERPROBTE BETEILIGUNGSVERFAHREN ZUM NACHMACHEN“ statt. Vorgestellt werden Good-Practice-Ansätze von Mitbestimmung und Mitgestaltung.

News aus der Kanzlei

  • Neu im Team: Dr. Heike Alps ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit Januar 2024 für uns in freier Mitarbeit tätig. Was ihr als Rechtsanwältin besonders am Herzen liegt, erfahrt ihr hier.
  • Seit Februar 2024 berät Sonja Laaser die Mitglieder des Lettrétage zur sozialen Absicherung und KSK.
  • Seit Anfang 2024 dürfen wir den Zirkus ON. e.V. und den Freie Ensembles und Orchester e.V. (FREO) als Mitglieder im Vertragspool begrüßen.

Veranstaltungen und Veröffentlichungen

  • 04.09.2024: Das Thema Urheberrecht umtreibt viele Künstler:innen. Texte, Grafiken, Bühnenbilder, Fotos, Filme – all das kann urheberrechtlich geschützt sein. Im Workshop informiert und berät Rechtsanwältin Sonja Laaser zum Thema „Grundlagen Urheberrecht – Schwerpunkt: Verwendung von fremdem Material“.
  • 11.09.2024: Im Workshop „Mustervertrag für Darsteller:innen und Tänzer:innen mit Fokus auf Scheinselbstständigkeit“ beleuchtet Rechtsanwältin Sonja Laaser die Problematik der Scheinselbstständigkeit für Darsteller:innen. Der Workshop wird vom LaFT BW, dem LAFT Berlin und dem laPROF Hessen co-finanziert. Die Teilnahme für Mitglieder dieser Verbände ist kostenlos. Die Anmeldung erfolgt über die Verbände.