Das Seminar richtet sich an Veranstalter, Agenturen und Künstler*innen zum Thema: Grundlagen und Informationen über die Umkehrung der Steuerschuld der Umsatzsteuer (Reverse-Charge-Verfahren) bei Vergütungen an nicht in Deutschland ansässige Künstler*innen.
Der Vergütungsschuldner („Veranstalter“, „Produzent“ oder „GbR“) haftet steuerrechtlich für die Abführung der Umsatzsteuer der Künstler*innen.
Halbwissen sowie fehlerhafte und sich widersprechende Auskünfte sorgen häufig für Verwirrung und Unklarheiten bei der Anwendung in der Kulturarbeit. Von Bedeutung für die Vertragsgestaltung sowie korrekte Rechnungsstellung im internationalen Kontext sind die Berechnungs- und Bemessungsgrundlagen der Umsatzsteuer sowie das Zusammenspiel zwischen dem Reverse-Charge-Verfahren, der Kleinunternehmerregel sowie dem Befreiungstatbestand nach § 4 Nr. 20a UStG.
Mit Beispielen „aus der Praxis, für die Praxis“ will das Seminar einen einheitlichen Wissenstand als Handlungsgrundlage vermitteln.
23. Januar 2018, 13.30 bis 14.15 Uhr
Internationale Kulturbörse Freiburg