Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen und sichert deren Verwertung zu Gunsten des Urhebers bzw. – im Spannungsfeld dazu – der Allgemeinheit. Insbesondere die fortschreitende Digitalisierung hat im Bereich des Urheberrechts besondere Bedeutung erlangt; und zwar sowohl für die Urheber*innen als auch für die Werknutzer*innen.
Die Kanzlei Laaser beschäftigt sich insbesondere mit dem Urhebervertragsrecht, d.h. der Beratung und Vertretung sowohl von Urheber*innen als auch (unternehmerischen) Werknutzer*innen mit Blick auf die Verwertung der geschützten Werke.
Typische Tätigkeiten im Bereich des Urheberrechts sind:
- Vertragsgestaltung, insbesondere mit dem Schwerpunkt auf der Einräumung von Nutzungsrechten
- Prüfung von sog. Rechteketten, d.h. hinreichende Einräumung der Nutzungsrechte
- Auseinandersetzung mit Verwertungsgesellschaften
- Beratung im Zusammenhang mit der Künstlersozialkasse (KSK)
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen
- Abmahnungen im Bereich des Filesharings
Beiträge
- Schutz von Werktiteln
- Bildrechte
- Sampling
- Fotografie eines Gemäldes
- Kürzung der Fassung
- Zitate im Programmheft
- Rezensionen auf eigener Homepage
- Weiterleitung von Theaterfotos
- Trailer der Inszenierung online verwenden?
- Videos von Youtube verlinken
- Fremdmaterial in eigener Arbeit
- Korrekte Verwendung von Interviews
- Fotos der Premierenfeier auf der eigenen Homepage?
- Benötigt mein Programmheft ein Impressum?
- Gehört mir der Titel meines Werkes?