Soziales / KSK

Insbesondere bei Verträgen mit Darsteller*innen, Techniker*innen, Buchhalter*innen muss geprüft werden, ob es sich um eine selbständige oder unselbständige Tätigkeit handelt. Im Bereich der Darstellenden Kunst spielt zudem die Pflichtversicherung bei der Bayrischen Versorgungskammer eine zentrale Rolle.

Wie verhält es sich zudem mit den Geschäftsführer*innen einer GmbH? Unter welchen Umständen handelt es sich bei diesen nicht um Angestellte der GmbH, sondern um selbständige (freie) Mitarbeiter*innen?

Aber auch Fragen der Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse oder der Künstlersozialabgabe finden bei unserer Beratung selbstverständlich Berücksichtigung.

Beiträge

Veranstaltungen

  • Impulsvortrag Selbständigkeit / Unselbständigkeit, Branchentreffen Freie Darstellende Künste Berlin 2016
  • Expert*innenrunde Selbständigkeit/ Unselbständigkeit, Laft Berlin 2016