Kürzung der Fassung

Muss für die Kürzung der Fassung die Einwilligung des Verlages eingeholt werden? Reine Kürzungen bzw. Streichungen (Strichfassung) sind zulässig, soweit diese für die Umsetzung der Inszenierung notwendig sind und diese nicht zu einer qualitativen Änderung des Werkes führen.

Bei einer gekürzten Fassung handelt es sich in der Regel nicht um eine urheberrechtlich geschützte Bearbeitung.