Auslandsgeschäfte

Im Zuge der zunehmenden Internationalisierung der Kreativszene müssen sich Kunst- und Kulturschaffende immer häufiger mit steuerrechtlichen Regelungen auseinandersetzen, die diese Auslandsbeziehungen berühren. Wo etwa muss eine Künstlerin, die ihren Wohnsitz in Deutschland und Aufträge im Ausland hat, eigentlich ihre Steuer zahlen? Mit anderen Worten: Wie verhält es sich in einem solchen Fall mit der sog. Ausländer- bzw. Abzugssteuer nach § 50a EStG? Wann kommt das „Reverse-Charge Verfahren“ zur Anwendung? Fallen Probenhonorare unter die sog. Abzugssteuer? Gilt die Kleinunternehmerregelung auch im Ausland? Was sollte bei Vertragsverhandlung in Bezug auf Netto- und Bruttovereinbarungen beachtet werden? Und in welchen Fällen können Auftritte von Steuern befreit werden?

Neben all jenen steuerrechtlichen Belangen stellt sich auch die Frage, inwiefern beim Auslandsbezug Künstlersozialabgabe abzuführen ist und in welchen Fällen Einkünfte aus dem Ausland als Einkommen im Sinne der KSK zu werten ist. Bei all dem unterstützen wir unsere Mandant*innen von der Erstberatung bis zur gesamten Vertragsgestaltung.