Mittlerweile haben unterschiedliche Institutionen oder freie Theatergruppen eine eigene Antirassismusklausel oder eine Antidiskriminierungsklausel in Verträge aufgenommen oder eine entsprechende Regelung in einer Dienstvereinbarung festgehalten. Beispielsweise verwenden die Offensive Tanz, das Theater Rampe, Theater an der Parkaue, der Ringlokschuppen Ruhr, die Sophiensæle und viele weitere eine Antidiskriminierungs- oder Antirassismus-Klausel. Auch andere Kultureinrichtungen wie das Dortmunder U und das DigitaleKulturLabor arbeiten mit der Antidiskriminierungsklausel.
Theater
Hier können einige Best-Practice-Beispiele eingesehen werden, die Verwendung muss mit dem jeweiligen Haus abgeklärt werden
- Dienstvereinbarung Theater an der Parkaue: PDF
- Antidiskriminierungsklausel Ringlokschuppen Ruhr: PDF
- Antirassismusklausel Sophiensæle: PDF
- Antidiskriminierungsklausel und Hinweise zu Instrumenten diskriminierungskritischer Chancengerechtigkeit der Offensive Tanz
Neben einer Klausel haben einige Häuser ausführliche Betriebsvereinbarungen verabschiedet. Auch diese möchten wir als Best-Practice-Beispiele vorstellen. Die Verwendung muss mit dem jeweiligen Haus abgeklärt werden:
- Betriebsvereinbarung zum Schutz der Beschäftigten der TUP gegen Machtmissbrauch und Mobbing, Benachteiligung, sexueller oder diskriminierender Belästigung am Arbeitsplatz des Theaters und Philharmonie Essen GmbH
Film
- Antidiskriminierungsklausel a little. film production: PDF